Flucht- und Rettungspläne – Orientierung im Ernstfall
In Gefahrensituationen wie Brand, Stromausfall oder Rauchentwicklung entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Flucht- und Rettungspläne sind zentrale Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes und sorgen dafür, dass sich Menschen in Gebäuden schnell und sicher orientieren können. Sie zeigen den Weg ins Freie, markieren Notausgänge, Sammelplätze und lebensrettende Einrichtungen wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Stationen.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine schematische Darstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Er informiert Personen – insbesondere betriebsfremde Personen oder Besucher – darüber, wie sie im Gefahrenfall schnellstmöglich und sicher das Gebäude verlassen können. Dabei enthält er nicht nur Wege und Ausgänge, sondern auch wichtige Sicherheitsinformationen.
Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt unter anderem:
- Lage der aktuellen Position („Sie befinden sich hier“)
- gekennzeichnete Fluchtwege und Notausgänge
- Sammelstellen
- Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland sind Flucht- und Rettungspläne gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für Arbeitsstätten, öffentliche Gebäude, Beherbergungsbetriebe, Schulen, Krankenhäuser und Versammlungsstätten.
Die wichtigsten Regelwerke:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR A1.3 & ASR A2.3
- DIN ISO 23601:2010 – Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
- DIN EN ISO 7010 – Sicherheitszeichen (z. B. Piktogramme für Notausgänge)
Pflicht zur Erstellung besteht, wenn das Gebäude groß, unübersichtlich oder besonders gefährdet ist – oder wenn viele ortsunkundige Personen anwesend sind.
Erstellung und Gestaltung
Ein Flucht- und Rettungsplan muss:
- aktuell, vollständig und maßstabsgetreu sein
- in dauerhaft lesbarer Qualität gedruckt sein (z. B. laminiert oder hinter Glas)
- an gut sichtbaren Stellen angebracht werden (z. B. Flure, Treppenhäuser, Eingänge)
- selbsterklärend sein: Farbliche Kennzeichnung, klare Symbole, einfacher Text
Farbcodierung nach DIN:
Grün: Fluchtwege und Notausgänge
Rot: Brandbekämpfungseinrichtungen
Blau: Erste Hilfe
Gelb/Schwarz: Verhalten im Brand- oder Notfall
Die Pläne sollten möglichst in deutscher Sprache und – bei internationalen Besuchern – zusätzlich in Englisch ausgeführt sein.
Wartung und Aktualisierung
Ein veralteter Flucht- und Rettungsplan ist nicht nur nutzlos, sondern kann im Ernstfall gefährlich werden. Deshalb gilt:
- Regelmäßige Überprüfung – mindestens einmal jährlich
- Anpassung bei baulichen Änderungen, geänderten Nutzungen oder neu eingebauten Türen, Wänden, Treppen usw.
- Dokumentation der Prüfungen und Verantwortlichkeiten
- Zusammenhang mit anderen Sicherheitsplänen
Ein Flucht- und Rettungsplan ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts. Er steht in Verbindung mit:
- Feuerwehrplänen (für Einsatzkräfte)
- Brandschutzordnungen (Verhaltensregeln für Mitarbeitende)
- Evakuierungsübungen (praktisches Training)
Fazit: Lebensretter auf Papier
Flucht- und Rettungspläne sind mehr als gesetzliche Pflicht – sie sind im Ernstfall Wegweiser aus der Gefahr. Ein korrekt geplanter, gut sichtbarer und regelmäßig aktualisierter Plan hilft Menschen, sich schnell zu orientieren, Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten. Betreiber, Arbeitgeber und Eigentümer tragen hier eine klare Verantwortung.