Um die Ausbreitung tödlicher Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Werden Rauch- und Feuerschutztüren mit einer Feststellanlage ausgestattet, dürfen diese offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Anforderungsfall garantiert ist. Wir als Facherrichter für Feststellanlagen bieten Ihnen eine breite Produktauswahl aller Komponenten einer Feststellanlage, inkl. entsprechender Zulassung.
Alle Komponenten der Feststellanlage werden von uns entsprechend den Vorschriften und Richtlinien geplant, errichtet und abgenommen. Zusätzlich übernehmen wir die Instandhaltung und Wartung für Feststellanlagen nach DIN 14677.