Wartung und Instandhaltung für Feststellanlagen nach DIN 14677

Wie alle technischen Geräte muss auch die Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore regelmäßig geprüft und gewartet werden. Seit März 2011 wird diese Vorschrift in der DIN 14677 geregelt. Diese Norm beinhaltet auch die maximale Betriebszeit der Rauchschalter.
Feststellanlagen sind vom Betreiber ständig betriebsbereit zu halten. Neben der regelmäßigen Instandhaltung (jährlich) ist zudem eine Prüfung und Inspektion der Funktionstüchtigkeit, die in einem Abstand von höchstens drei Monaten durchgeführt werden muss, erforderlich.

Ebenso muss im Rahmen einer Wartung für ein störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte der Feststellanlage gesorgt werden. Die Prüfung und Wartung darf ausschließlich durch einen zertifizierten Instandhalter bzw. einen Fachbetrieb erfolgen. Solange im Zulassungsbescheid keine kürzere Wartungsfrist angegeben ist, muss die Wartung der Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore einmal pro Jahr erfolgen. Die Instandhaltung, Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen können wir als Brandschutzfachbetrieb gerne für Sie übernehmen.


A.K.S Brandschutz ist als "Facherrichter für Feststellanlagen" für alle auf dem Markt befindlichen Anlagen zur Wartung und Prüfung zugelassen.